Die Betriebsrente

Schon jetzt an später denken!

 

Bereits seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus. Immer mehr Menschen tappen in die Falle der Altersarmut.

 

Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf das Fehlen von Beitragszahlern zur staatlichen Rentenkasse. Hinzu kommt, dass wir immer älter werden. Dadurch wird die Zeit des Rentenbezuges immer länger.

 

Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sogenannte „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher noch drei Beitragszahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Beitragszahler bereits zwei Rentner.

 

Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten möchte, muss zusätzlich vorsorgen und dies möglichst frühzeitig!

 

Die Betriebsrente

 

Bei einer Betriebsrente handelt es sich um eine zusätzliche Rente im Ruhestand. Ihr Arbeitgeber schließt die Betriebsrente für Sie ab und Sie bekommen hieraus eine Rente. Diese kommt Ihnen gleichzeitig mit dem Bezug  der gesetzlichen Rente zugute.

 

Für wen ist eine Betriebsrente interessant?

 

Die Betriebsrente ist für jeden Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“!

 

Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der Betriebsrente eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

 

Minijober

 

Geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Betriebsrente vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sogenannte Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Die einzigen Voraussetzungen hierzu sind, dass Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und der Verdienst die 450,- € im Monat nicht übersteigt.

 

Ihre Vorteile auf einem Blick:

 

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2020: 276 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus. Auch dem Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung verschiedene Vorteile.

 

Die Betriebsrente ist für Arbeitnehmer ein sehr wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge.

 

Daneben sollten Sie u. a. aber auch die Fördermöglichkeit der Riester und der Rürup-Rente (Basis-Rente) sowie die private Rentenversicherung beachten. Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation kann die eine oder andere Art der Vorsorge oder sogar die Kombination aus verschiedenen Varianten vorteilhaft sein.

 

Wir beraten Sie individuell in einem persönlichen Gespräch, sehr gerne Zuhause gemeinsam mit Ihrem Partner.

 

Hier finden Sie weitere Informationen: Versorgungswerke der Kirche , des öffentlichen Dienstes und  spezielle Betriebsrenten

 

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